Schornsteinfegermeisterbetrieb
 
Oskar Herold
 
Gebäudeenergieberater (HWK)
 
Energieberatung - Erstellen von Energieausweisen - Erstellen von Sanierungsfahrplänen
KfW-Sachverständiger - Sanierungen und KfW-Effizienzhäusern - Energie-Effizienz-Experte - Beratung zu Förderprogrammen
 
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit
 
 

Oskar Herold
Schornsteinfegermeisterbetrieb
Bifangweg 4
79576 Weil am Rhein
Deutschland

Telefon:
+49 7621 72177
Telefax:
+49 7621 798805
Mobil:
+49 170 5419821
E-Mail:


Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


07.05.2019

Änderungen beim Baukindergeld

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass sich zum 17. Mai 2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424) ändern.

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater